Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hat in zweiter Instanz in allen Punkten den Eilantrag der Naturschutzverbände LNV und NABU gegen den Bau und Betrieb derWindkraftanlage Orlach 6 bei Braunsbach bestätigt. Der NABU konnte – nach hohem Aufwand und Dokumentation örtlicher Vogelfreunde – vier streng geschützte Greifvogelarten in einemUmkreis von 600 Metern nachweisen: Rotmilan,Schwarzmilan, Baumfalke und Wespenbussard. Alle Bruten wurden im Laufe der Saison aufgegeben. „Die Betreiber sollten das Windrad nun schleunigst abbauen“, fordert derNABU Landesvorsitzende Johannes Enssle. ( aus NABU – Naturschutz heute, Winter 2018 S.17)

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