Vor 40 Jahren wurde das "Washingtoner Artenschutzabkommen" CITES unterzeichnet, 1975 trat es in Kraft und Deutschland trat 1976 als erstes Land der EU bei. Heute sind alle  27 EU-Staaten beigetreten, weltweit 178 Staaten. Ein großer Schritt für den Artenschutz, wenn auch die Einhaltung und die Strafverfolgung in vielen Ländern mangelhaft ist, – ich berichte hier ja gelegentlich darüber. Für uns Praktiker sind die sogenannten Anhänge des Abkommens interessant. Im Anhang I sind z.Zt. etwa 900 Pflanzen – und Tierarten genannt, die vor dem Aussterben stehen, z.B. Pandabären, Riesenotter, Bengaltiger, der Afrikanische Elefant, alle Wale, viele Papageien und Greifvögel. Im Anhang II werden rund 32 000 Arten genannt, die zwar noch nicht vom Aussterben bedroht sind, deren Handel und Haltung aber streng geregelt sind. (Lange Zeit stand der Wanderfalke in dieser Auflistung.) Im Anhang II sind nur 160 Arten gelistet, die nur in einigen Regionen gefährdet sind.

Dieses Abkommen hat zumindest das Bewusstsein der Menschheit geschärft, dass eine ausgerottete Art für immer und unwiderruflich verschwunden sein wird. 

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