meist Hybride, also durch Gefangenschaftszucht erzwungene Mischlinge (z.B. aus Wanderfalke und Sakerfalke), sind durch Gerichtsbeschluss nun im Eigentum des Landes Baden-Württemberg, wie ich dem Pforzheimer Kurier/BNN und der Pforzheimer Zeitung vom 16. Mai 2007 entnehme. Sie bleiben jedoch im Besitz eines  dortigen Züchters, der zu einem Jahr Strafe auf Bewährung verurteilt wurde. Er darf sie weiter "artgerecht" halten, aber keine Zucht mehr betreiben. Der Falkner hatte gegen Naturschutzgesetze verstoßen.

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