Im „Stadtblatt“ www.heidelberg.de/stadtblatt vom 14. Januar schreibt die Pressestelle der Rathausverwaltung: „Der Antrag auf Erteilung der Gehege-Genehmigung konnte nicht abgelehnt werden, weil der Gesetzgeber ausdr?cklich den privaten Besitz von Greifv?geln und Eulen zul?sst…“ Besitz ist aber doch etwas anderes als die Aus?bung eines Gewerbes und eine Gemeinde kann doch ein unerw?nschtes Gewerbe am falschen Ort nicht zulassen, fragen mich die Sch?ler.

Leave A Comment

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.