. «Wir hoffen, dass das Urteil in der Szene Beachtung findet», sagte ein Oberrichter. (Tages-Anzeiger)
Es ging um die Vergiftung wild lebender Wanderfalken im Jahr 2016. Die nächste Instanz in Zürich erhöhte das Strafmaß des Bezirksgerichts Bülach, CH auf eine Freiheitsstrafe von 15 Monaten (auf Bewährung) und auf ein Bußgeld von 1.500 SF.
Wie wäre das vor einem deutschen Gericht ausgegangen?
Bei der Jahrestagung der AGW Baden-Württemberg im November in Stuttgart hielt ein Schweizer Polizist einen viel beachteten Vortrag über die Schweizer Strafverfolgungen  (mit eigener Arbeits- und Meldestelle) bei Verdacht und Verstößen gegen den Artenschutz. Vorbildlich!
Lesens- und beachtenswert: siehe unten!
https://www.tagesanzeiger.ch/23918757
 

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